Seit mehr als 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt vornehmlich in den Bereichen des Arbeitsrechts und des
allgemeinen Zivilrechts tätig. Zu meinen Mandanten zählen sowohl mittelständische Unternehmen als auch
Privatpersonen. Ausgehend von den Interessen meiner Mandanten berate und vertrete ich rechtlich fundiert und
zielführend sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Angelegenheiten.
Seit Januar 2018 bin ich berechtigt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt
für Arbeitsrecht“ zu führen. Durch stetige Weiterbildung stelle ich sicher, meine Mandanten unter
Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und damit stets bestmögliche Ergebnisse in
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu erzielen.
Höchsten Wert lege ich auf eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation mit meinen Mandanten.
Diese erstreckt sich sowohl auf meine Arbeitsweise in dem jeweiligen Rechtsfall als auch auf die zu
erwartenden Kosten. Sämtliche Schritte in rechtlichen Auseinandersetzungen - sowohl außergerichtliche als auch
gerichtliche - stimme ich im Vorfeld mit meinen Mandanten ab und erkläre die empfohlene Vorgehensweise mit
einer klaren und verständlichen Ausdrucksweise. Über die zu erwartenden Kosten kläre ich meine Mandanten
bereits zu Beginn auf.
Ich bin flexibel für meine Mandanten erreichbar. Auch zu ungewöhnlichen Zeiten lassen sich in meiner Kanzlei
Termine realisieren.
Werdegang |
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2005 | Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster |
2009 | Referendariat am Landgericht Münster |
2011 | Abschluss des zweiten Staatsexamens mit Prädikat |
2012 | Zulassung als Rechtsanwalt |
2012 | Anstellung als Rechtsanwalt in einer renommierten Münsteraner Anwaltskanzlei |
2017 | Partner der Kanzlei Klöcker Knippenberg & Partner mbB |
seit 2018 | zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht |
seit 2022 | selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei |
Ich berate und vertrete Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts. Zu meinen Leistungen gehören insbesondere:
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer:innen in allen Fragen des Arbeitsrechts, angefangen bei ersten Differenzen oder Spannungen mit dem Arbeitgeber (etwa Erhalt einer Abmahnung, Änderung der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes, Urlaub, Auszahlung einer zu geringen Vergütung, Elternzeit, Zeugnis) bis hin zu der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf der Befristung.
Durch eine rechtssichere Gestaltung von Musterverträgen oder individuellen Vereinbarungen, die stets die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen, versuche ich bereits vor Begründung des Arbeitsverhältnisses spätere Konflikte vorausschauend zu vermeiden. Wenn sich Differenzen nicht vermeiden lassen, vertrete ich die Interessen meiner Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit Einsatz und Nachdruck. Dabei stehe ich mit meinen Mandanten in engem Kontakt. Eine kurzfristige Erreichbarkeit ist für mich selbstverständlich. Mir ist es wichtig, meinen Mandanten mit einer klaren und verständlichen Sprache zu begegnen. Vertrauen ist für das Mandatsverhältnis von essentieller Bedeutung. Deshalb kläre ich meine Mandanten vorab nicht nur über die zu erwartenden Kosten auf, sondern weise sie auch ehrlich darauf hin, wenn es pragmatischere Wege als eine begründete Klage geben sollte. Ich verfüge über ein weites Netzwerk an hoch spezialisierten Rechtsanwaltskollegen oder Steuerberatern, die ich im Bedarfsfalle hinzuziehen kann.